Zum 1.1.2015 wurden im Zuge des 1. Pflegestärkungsgesetz auch Veränderungen an den Sachleistungsbeträgen vorgenommen. Änderungen gibt es unter Anderem bei den Pflegestufen (siehe Kosten) sowie die Preise einzelner Module (Siehe Kostenrechner). Die geänderten Preise der Module sind gültig ab 1. März 2015. Haben Sie Fragen kontaktieren Sie uns, wir sind immer für Sie da.
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