Zum 1.1.2015 wurden im Zuge des 1. Pflegestärkungsgesetz auch Veränderungen an den Sachleistungsbeträgen vorgenommen. Änderungen gibt es unter Anderem bei den Pflegestufen (
siehe Kosten) sowie die Preise einzelner Module (Siehe
Kostenrechner). Die geänderten Preise der Module sind gültig ab 1. März 2015. Haben Sie Fragen
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